Datenbank
Allgemeines und Information
Die folgende vom Verein Safer Clubbing entwickelte Massnahme richtet sich gegen chronische Störefriede und will nicht die normale Kundschaft kriminalisieren. Das Ziel von Safer Clubbing ist es, die allgemeine Sicherheit der Gäste zu erhöhen.
Personen, die in einem der Safer Clubbing Mitgliedclubs ein betriebliches Hausverbot erhalten, werden in einer Datenbank festgehalten. Gespeichert werden die Personalien der betroffenen Person und eine Kopie des Personalausweises. Die gespeicherten Daten werden ausschliesslich für vereinsinterne Zwecke in der Safer Clubbing Datenbank aufgeführt. Der Vorfall, der zum betrieblichen Hausverbot führte, wird mittels der definierter Kategorien vermerkt.
Falls die oben genannte Person in einem anderen Safer Clubbing Mitgliedclub ein weiteres betriebliches Hausverbot erhält, führt dies automatisch zu einem Safer Clubbing Hausverbot, welches im Normalfall 1 Jahr dauert. Dies gilt auch, wenn die betroffene Person schon in der Vergangenheit ein betriebliches Hausverbot erhalten hat.
Bei gravierenden Vorfällen kann ein Safer Clubbing Hausverbot auch sofort ausgestellt werden. Die betroffene Person erhält das Hausverbot durch den Verein Safer Clubbing eingeschrieben zugestellt.
Für Nachfragen wenden Sie sich bitte schriftlich an: Verein SAFER CLUBBING, Vermerk Datenbank, Postfach 2070, 8031 Zürich
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